Reisebedingungen, Anmeldeformular (siehe unten)
1. Anmeldung, Reisevertrag, Informationsbrief
Die Anmeldung kann erst erfolgen, nachdem das Anmeldeformular freigeschaltet wurde, oder nach Erscheinen der "Kontakte 1/11"!
Die Anmeldung sollte möglichst rasch nach Erscheinen des Prospektes
erfolgen, erfahrungsgemäß sind viele Freizeiten schon früh belegt. An-,
Um- und Abmeldungen werden nur schriftlich angenommen. Ihre Anmeldung
ist nur auf unserem Formular im Prospekt möglich oder elektronisch über
www.cvjm-karlsruhe.de. Für die Anmeldung Minderjähriger ist die
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Anmeldung
wird elektronisch oder schriftlich bestätigt und gilt dann als
verbindlicher Reisevertrag. Maßgeblich für den Inhalt des
Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese
Reisebedingungen, die schriftliche oder elektronische
Anmeldebestätigung sowie der elektronische oder schriftliche
Informationsbrief. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, solange sie
nicht vom CVJM Karlsruhe schriftlich bestätigt worden sind. Rechtzeitig
vor Freizeitbeginn erhalten Sie eine Mail mit Informationen, die alle
Einzelheiten zur Freizeit enthält.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Erhalt der Anmeldebestätigung ist die ausgewiesene Anzahlung sofort
fällig; sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung
muß spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn beim CVJM Karlsruhe eingegangen
sein, jedoch nicht bevor der Teilnehmer die Mail mit Informationen vom CVJM
Karlsruhe erhalten hat.
3. Preiserhöhungen
Sofern zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt eine Frist von mind. 4
Monaten liegt, kann der CVJM Karlsruhe bis zum 21.Tag vor Reisebeginn
den Gesamtpreis erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung
begründet ist durch eine Veränderung von Kosten (z.B. Beförderung,
Gebühren, Steuern und Wechselkurse). Bei einer Erhöhung von mehr als 5%
bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, von der Reise gebührenfrei
zurückzutreten, bzw. die Teilnahme an einer mind. gleichwertigen Reise
zu verlangen. Der CVJM Karlsruhe wird den Teilnehmer unverzüglich über
eine Preiserhöhung informieren.
4. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen
(Dies ist z.B. möglich bei: Jugendhaus Düsseldorf, Abteilung
Versicherung, Postfach 320520, D-40420 Düsseldorf, Tel.: 0211/4693-135,
www.jugendhaus-duesseldorf.de). Diese erstatt Ihnen im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen die Kosten für einen Rücktritt, wenn Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen, der die Anforderung des
Teilnehmerkreises (z.B. Alter) erfüllt.
In diesem Fall berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, und zwar bei (schriftlicher) Abmeldung Ihrerseits
- bis zum 90. Tag vor Freizeitbeginn 10% des Reisepreises
- bis zum 60. Tag vor Freizeitbeginn 20% des Reisepreises
- bis zum 30. Tag vor Freizeitbeginn 50% des Reisepreises
- bis zum 15. Tag vor Freizeitbeginn 80% des Reisepreises
- danach 100% des Reisepreises.
5. Rücktritt durch den CVJM Karlsruhe
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder tritt ein sonstiger in der Ausschreibung ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, dann ist der CVJM Karlsruhe berechtigt, die Freizeit bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den bezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.
6. Haftung und Haftungsbegrenzung
Der CVJM Karlsruhe haftet als Veranstalter der Freizeiten für
- die gewissenhafte Freizeitvorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, (z.B. Busunternehmen, Fluggesellschaft, Hotelbesitzer usw.)
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten des Zielortes. Die Haftung des CVJM Karlsruhe ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der CVJM Karlsruhe allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Beschädigungen oder Verlust von Reisegepäck schließt der CVJM Karlsruhe eine Haftung aus. Wir empfehlen teure Wertgegenstände wie technische Geräte (z.B. Notebook, iPod, Smartphone), oder Schmuck etc. nicht mitzunehmen. Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz (Reisegepäck- oder Hausratversicherung).
7. Reiseleistungen
Der CVJM Karlsruhe behält sich vor, Reiseleistungen (z.B. Unterbringungsart
usw.) zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Teilnehmer
unverzüglich benachrichtigt.
Der CVJM Karlsruhe führt eine Reisepreissicherung in Form von Gruppensicherungsscheinen durch, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Kundengeldabsicherung besteht.
8. Pass-, Visum- und Impfvorschriften
Bei Auslandsreisen benötigt ein deutscher Teilnehmer den Personalausweis,
sofern im Prospekt nichts anderes erwähnt ist. In besonderen Fällen
bestehen Visumoder Impfvorschriften. Diese Vorschriften werden im
Prospekt angegeben, ebenso die Fristen zur Beantragung der notwendigen
Dokumente. Sollten nach Drucklegung des Prospektes Änderungen
eintreten, wird der Teilnehmer darüber informiert. Der Teilnehmer ist
für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Schwerwiegende gesundheitliche
Einschränkungen (wie z. B. Diabetes, Einnahme von Psychopharmaka) sind
uns bereits mit der Anmeldung schriftlich bekannt zu geben.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber dem CVJM Karlsruhe geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
endet.Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der CVJM Karlsruhe die
Ansprüche schriftlich zurückweist.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der CVJM Karlsruhe kann in der Weise
Abhilfe schaffen, in dem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Der CVJM Karlsruhe kann die Abhilfe ablehnen, wenn Sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises
- Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann
der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
(Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der
Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages - Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet der CVJM Karlsruhe innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den
Reisevertrag (möglichst schriftlich) kündigen. Dies gilt auch, wenn dem
Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem CVJM
Karlsruhe erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Festlegung der
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich
ist oder vom CVJM Karlsruhe verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt
wird.
d) Schadenersatz - Der Teilnehmer kann unbeschadet der
Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den der CVJM Karlsruhe nicht zu vertreten hat.
11. Allgemeine Bestimmungen
Die im Prospekt gemachten Angaben sind für den CVJM Karlsruhe bindend.
Änderungen bleiben vorbehalten; maßgeblich sind die Vereinbarungen im
Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und den Reiseunterlagen. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Bei Nichtbeachtung
der Anweisungen des Freizeitleiters oder bei Vorenthalten von für die
Durchführung der Freizeit relevanten Informationen, insbes. zu Punkt
8., behält sich der CVJM Karlsruhe vor, den Teilnehmer auf dessen
eigene Kosten nach Hause zu schicken.
12. Zuschüsse
Für Teilnehmer/-innen im Alter von 8 bis 18 Jahren kann ein Zuschuss (über
den CVJM beim Land Baden-Württemberg) beantragt werden, wenn das
Nettoeinkommen einer Familie die dafür vorgesehene Höhe nicht
übersteigt (€ 409,00 Grundbetrag und zusätzlich € 205,00 für jedes
weitere Haushaltsmitglied). Der Einsatz von Gutscheinen aus dem Karlsruher Kinderpass und aus dem neunen "Bildungspaket" für Kinder bis 18 Jahre ist mäglich. Die Gutscheine müssen mit einer Bestätigung durch den CVJM, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Freizeit über den jeweiligen Träger beantragt werden. Teilnehmer/- innen, die einen Antrag auf
Zuschuss stellen wollen, vermerken dies bitte auf der Anmeldung. Diese
Antragstellung ist nur bis zu 6 Wochen vor einer Freizeit möglich.
Sollten Sie Zweifel an einer Zuschussberechtigung haben, wenden Sie
sich bitte an den CVJM Karlsruhe. Zudem gibt es für Teilnehmer
einkommensschwacher Familien die Möglichkeit, einen Zuschuss vom CVJM
Karlsruhe zu erhalten.
ANMELDUNG
hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen:
Bitte ausfüllen und an den CVJM Karlsruhe senden







