CVJM Karlsruhe. Leben aus der Mitte.


Reisebedingungen, Anmeldeformular (siehe unten)

1. Anmeldung, Reisevertrag, Informationsbrief

Die Anmeldung kann erst erfolgen, nachdem das Anmeldeformular freigeschaltet wurde, oder nach Erscheinen der "Kontakte 1/11"!

Die Anmeldung sollte möglichst rasch nach Erscheinen des Prospektes erfolgen, erfahrungsgemäß sind viele Freizeiten schon früh belegt. An-, Um- und Abmeldungen werden nur schriftlich angenommen. Ihre Anmeldung ist nur auf unserem Formular im Prospekt möglich oder elektronisch über www.cvjm-karlsruhe.de. Für die Anmeldung Minderjähriger ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Anmeldung wird elektronisch oder schriftlich bestätigt und gilt dann als verbindlicher Reisevertrag. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Reisebedingungen, die schriftliche oder elektronische Anmeldebestätigung sowie der elektronische oder schriftliche Informationsbrief. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, solange sie nicht vom CVJM Karlsruhe schriftlich bestätigt worden sind. Rechtzeitig vor Freizeitbeginn erhalten Sie eine Mail mit Informationen, die alle Einzelheiten zur Freizeit enthält.

2. Zahlungsbedingungen
Bei Erhalt der Anmeldebestätigung ist die ausgewiesene Anzahlung sofort fällig; sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muß spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn beim CVJM Karlsruhe eingegangen sein, jedoch nicht bevor der Teilnehmer die Mail mit Informationen vom CVJM Karlsruhe erhalten hat.

3. Preiserhöhungen
Sofern zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt eine Frist von mind. 4 Monaten liegt, kann der CVJM Karlsruhe bis zum 21.Tag vor Reisebeginn den Gesamtpreis erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung begründet ist durch eine Veränderung von Kosten (z.B. Beförderung, Gebühren, Steuern und Wechselkurse). Bei einer Erhöhung von mehr als 5% bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, von der Reise gebührenfrei zurückzutreten, bzw. die Teilnahme an einer mind. gleichwertigen Reise zu verlangen. Der CVJM Karlsruhe wird den Teilnehmer unverzüglich über eine Preiserhöhung informieren.

4. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen (Dies ist z.B. möglich bei: Jugendhaus Düsseldorf, Abteilung Versicherung, Postfach 320520, D-40420 Düsseldorf, Tel.: 0211/4693-135, www.jugendhaus-duesseldorf.de). Diese erstatt Ihnen im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen die Kosten für einen Rücktritt, wenn Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen, der die Anforderung des Teilnehmerkreises (z.B. Alter) erfüllt.

In diesem Fall berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, und zwar bei (schriftlicher) Abmeldung Ihrerseits

  • bis zum 90. Tag vor Freizeitbeginn 10% des Reisepreises
  • bis zum 60. Tag vor Freizeitbeginn 20% des Reisepreises
  • bis zum 30. Tag vor Freizeitbeginn 50% des Reisepreises
  • bis zum 15. Tag vor Freizeitbeginn 80% des Reisepreises
  • danach 100% des Reisepreises.
In jedem Fall berechnen wir Ihnen für unseren Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro bei einer Freizeit von mindestens fünf Tagen. Findet keine schriftliche Abmeldung statt, so ist der volle Freizeitpreis zu entrichten. Nimmt eine Ersatzperson an der Reise teil, so haftet auch der abgemeldete Teilnehmer gemeinsam mit der Ersatzperson für den Reisepreis sowie für Mehrkosten aus der Umbuchung.


5. Rücktritt durch den CVJM Karlsruhe
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder tritt ein sonstiger in der Ausschreibung ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, dann ist der CVJM Karlsruhe berechtigt, die Freizeit bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den bezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.

6. Haftung und Haftungsbegrenzung
Der CVJM Karlsruhe haftet als Veranstalter der Freizeiten für
  • die gewissenhafte Freizeitvorbereitung,
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, (z.B. Busunternehmen, Fluggesellschaft, Hotelbesitzer usw.)
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten des Zielortes. Die Haftung des CVJM Karlsruhe ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der CVJM Karlsruhe allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Für Beschädigungen oder Verlust von Reisegepäck schließt der CVJM Karlsruhe eine Haftung aus. Wir empfehlen teure Wertgegenstände wie technische Geräte (z.B. Notebook, iPod, Smartphone), oder Schmuck etc. nicht mitzunehmen. Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz (Reisegepäck- oder Hausratversicherung).


7. Reiseleistungen
Der CVJM Karlsruhe behält sich vor, Reiseleistungen (z.B. Unterbringungsart usw.) zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
Der CVJM Karlsruhe führt eine Reisepreissicherung in Form von Gruppensicherungsscheinen durch, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Kundengeldabsicherung besteht.

8. Pass-, Visum- und Impfvorschriften
Bei Auslandsreisen benötigt ein deutscher Teilnehmer den Personalausweis, sofern im Prospekt nichts anderes erwähnt ist. In besonderen Fällen bestehen Visumoder Impfvorschriften. Diese Vorschriften werden im Prospekt angegeben, ebenso die Fristen zur Beantragung der notwendigen Dokumente. Sollten nach Drucklegung des Prospektes Änderungen eintreten, wird der Teilnehmer darüber informiert. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen (wie z. B. Diabetes, Einnahme von Psychopharmaka) sind uns bereits mit der Anmeldung schriftlich bekannt zu geben.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem CVJM Karlsruhe geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet.Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der CVJM Karlsruhe die Ansprüche schriftlich zurückweist.

10. Gewährleistung
a) Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der CVJM Karlsruhe kann in der Weise Abhilfe schaffen, in dem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der CVJM Karlsruhe kann die Abhilfe ablehnen, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises - Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages - Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der CVJM Karlsruhe innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag (möglichst schriftlich) kündigen. Dies gilt auch, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem CVJM Karlsruhe erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Festlegung der Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom CVJM Karlsruhe verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
d) Schadenersatz - Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der CVJM Karlsruhe nicht zu vertreten hat.

11. Allgemeine Bestimmungen
Die im Prospekt gemachten Angaben sind für den CVJM Karlsruhe bindend. Änderungen bleiben vorbehalten; maßgeblich sind die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und den Reiseunterlagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Freizeitleiters oder bei Vorenthalten von für die Durchführung der Freizeit relevanten Informationen, insbes. zu Punkt 8., behält sich der CVJM Karlsruhe vor, den Teilnehmer auf dessen eigene Kosten nach Hause zu schicken.

12. Zuschüsse
Für Teilnehmer/-innen im Alter von 8 bis 18 Jahren kann ein Zuschuss (über den CVJM beim Land Baden-Württemberg) beantragt werden, wenn das Nettoeinkommen einer Familie die dafür vorgesehene Höhe nicht übersteigt (€ 409,00 Grundbetrag und zusätzlich € 205,00 für jedes weitere Haushaltsmitglied). Der Einsatz von Gutscheinen aus dem Karlsruher Kinderpass und aus dem neunen "Bildungspaket" für Kinder bis 18 Jahre ist mäglich. Die Gutscheine müssen mit einer Bestätigung durch den CVJM, spätestens 6 Wochen vor Beginn der Freizeit über den jeweiligen Träger beantragt werden. Teilnehmer/- innen, die einen Antrag auf Zuschuss stellen wollen, vermerken dies bitte auf der Anmeldung. Diese Antragstellung ist nur bis zu 6 Wochen vor einer Freizeit möglich. Sollten Sie Zweifel an einer Zuschussberechtigung haben, wenden Sie sich bitte an den CVJM Karlsruhe. Zudem gibt es für Teilnehmer einkommensschwacher Familien die Möglichkeit, einen Zuschuss vom CVJM Karlsruhe zu erhalten.

 

ANMELDUNG

hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen:

 

 

als pdf-Dokument

als Word-Dokument 

 

Bitte ausfüllen und an den CVJM Karlsruhe senden

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